Standesamt Bischofsheim in der Rhön

Anschrift

Standesamt Bischofsheim in der Rhön
Kirchplatz 4
97653 Bischofsheim in der Rhön


Mail:
standesamt@bischofsheim.rhoen-saale.net

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Öffnungszeiten*:

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*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bischofsheim in der Rhön vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bischofsheim.rhoen-saale.net

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bischofsheim in der Rhön.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bischofsheim in der Rhön

Definition

Eine Vermählung verdeutlicht eine bewiesene, vorwiegend juristisch erlaubte, untermauerte Begründung einer Verbindung gemeinsamer Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Bischofsheim in der Rhön anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich müssen Sie persönlich im Bischofsheim in der Rhön auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, den anderen durch eine Vollmacht zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welche Behörde für die Registration der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist erforderlich, damit das Amt einordnen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen mehrere Fragen an die Verlobten stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten die Verlobte ein Schriftstück der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Persönliche Vorsprache der Heiratswilligen beim für Sie zuständigen Amt in Bischofsheim in der Rhön. Sollte einer der beiden verhindert sein, darf er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen, die Trauung anzukündigen. Äußerstenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass nicht persönlich vorbeikommen können, kann die Heirat {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter in Bischofsheim in der Rhön angemeldet werden.

Die Verlobten müssen volljährig sein.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine gesetzliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor geführte Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, bedeutet das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist grundsätzlich nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die hauptverantwortliche Justizverwaltung des Landes bestätitigt wurde Ausnahmen zählen nur, wenn das Ehebündnis im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschem Recht untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es zu empfehlen, zur rechten Zeit den benötigten Antrag abzugeben weil die Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt und teilweise weitere Papiere beschafft werden müsssen. Beim Stellen des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Ehebündnis eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung verfügt so ist sie in der gesamten Bundesrepublik Deutschland für Verwaltungsbehörden bindend, damit für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Tod, gerichtlichen Aufhebungsbeschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen aufgehoben sein.

 

Sie sind geradlinig miteinander blutsverwandt? Oder Sind Sie blutsverwandte Geschwister?

Bei Zutreffung ist eine Verehelichung. nicht möglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

Sind Sie aus dem Ausland?

Personen aus dem Ausland müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Vorstand des in der BRD bestimmenden Oberlandesgerichts erlassen werden.

Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann das Amt die Ehefähigkeit die Heiratswilligen festmachen und einen Tag für die Trauung festlegen.

Unterlagen

Meist sind folgende Schreiben abzugeben:

 Von den Ehewilligen, die noch nie verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie in der Bundesrepublik geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zusätzlich eine urkundliche Bestätigung über die Auflösung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Normalerweise kann der Beleg durch eine neu verfasste Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} eingeholt werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andere Belege gewünscht sein! Das Standesamt in Bischofsheim in der Rhön informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Papiere Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten
Bischofsheim in der Rhön

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Rhön-Grabfeld

Höhe
448 m ü. NHN

Fläche
67,7 km2

Einwohner
4751 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
70 Einwohner je km2

Postleitzahl
97653

Vorwahl
09772

KFZ Kennzeichen
NES, KÖN, MET

Gemeindeschlüssel
09 6 73 117

Bürgermeister
Georg Seiffert[2] (CSU)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Bischofsheim in der Rhön

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