Standesamt Auerbach in der Oberpfalz

Anschrift

Standesamt Auerbach in der Oberpfalz
Oberer Marktplatz 1
91275 Auerbach in der Oberpfalz


Mail:
standesamt@auerbach.de

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Auerbach in der Oberpfalz vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@auerbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Auerbach in der Oberpfalz.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Auerbach in der Oberpfalz

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine anerkannte, zumeist gerecht erlaubte, untermauerte Form einer Verbindung zweier Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Eheschließung beim Standesamt in Auerbach in der Oberpfalz aufnehmen und die dazu wichtigen Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich im Auerbach in der Oberpfalz erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung befugt ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des Anmeldestandesamts. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Verlobten beim für Sie zuständigen Amt in Auerbach in der Oberpfalz. Kann einer der beiden nicht kommen, kann er seinen Partner in Form eine schriflichen Vollmacht beauftragen, die Ehevereinigung anzumelden. Notfalls, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht persönlich vorsprechen können, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Auerbach in der Oberpfalz angemeldet werden.

Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Befanden Sie sich schon mal in einer Ehe oder haben eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Tod oder sonstige gerichtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine frühere Ehe außerhalb der Bundesrepublik, geschieden, so heißt das: Die jurisitische Auflösung einer Ehe in einem anderen Land ist im Allgemeinen nur dann rechtskräftig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Unterschiede bestehen nur, wenn der Ehebund im Heimatland beider Ehepartner geschieden worden ist und keiner der Ehegatten deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Sobald eine Bestätigung vonnöten ist, ist es anzuraten, zur rechten Zeit den benötigten Antrag zu stellen, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und eventuell weitere Papiere erbracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist das zugeordnete Standesamt, bei dem die Vermählung vereinbart werden soll, hilfsbereit. Wurde die Zulassung eines ausländischen Scheidungsdekret von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so dass für den Antragsteller endgültige Verhältnisse über seinen Personenstand gebildet sind.

  • Das frühere Lebensbündnis muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Wille oder anderweitigen gerichtlichen Beschluss beendet sein.

 

Sie sind unmittelbar miteinander blutsverwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?

In diesen Fällen ist eine Hochzeit unmöglich.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Sonderregelung bewilligen.

Kommen Sie aus dem Ausland?

Ausländer müssen, außer bei einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Vaterlandes vorweisen. Ist das nicht möglich, muss eine Sonderbefreiung durch den Präsidenten des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts beigebracht werden.

Nachdem diese Fragen beantwortet wurden, kann das Standesamt die Ehefähigkeit die Ehewilligen eruieren und einen Zeitpunkt die Hochzeit festmachen.

Unterlagen

Üblicherweise sind folgende Materialien vorzulegen:

 Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie in Deutschland geboren sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zuzüglich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Unterlage mithilfe einer neu angefertigten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In speziellen Gegebenheiten vonnöten sein! Ihr Standesamt in Auerbach in der Oberpfalz berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Aufbringung der notwendigen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der Ehefähgikeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten
Auerbach in der Oberpfalz

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberpfalz

Kreis
Amberg-Sulzbach

Höhe
435 m ü. NHN

Fläche
78,26 km2

Einwohner
8880 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
113 Einwohner je km2

Postleitzahl
91275

Vorwahl
09643

KFZ Kennzeichen
AS, BUL, ESB, NAB, SUL

Gemeindeschlüssel
09 3 71 113

Bürgermeister
Joachim Neuß[2] (Aufschwung Auerbach 2000 / FW)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Auerbach in der Oberpfalz

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