Standesamt Attenkirchen

Anschrift

Standesamt Attenkirchen
Rathausplatz 1
85406 Zolling


Mail:
standesamt@attenkirchen.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Attenkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@attenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Attenkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Attenkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Attenkirchen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Attenkirchen geboren sind.

Anbei zahlreiche Basisinformationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Gewöhnlich erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz können auch die Eltern persönlich ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Attenkirchen die Urkunde aus. Es bieten sich variantenreiche Typen von Geburtsnachweisen, wie etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird für diverse bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass das Dokument verlegt wird beziehungsweise beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Attenkirchen einen Ersatz anfordern. Hierfür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Attenkirchen

Definition

Ein Ehebündnis beschreibt eine amtliche, überwiegend juristisch statthafte, untermauerte Erklärung einer Bindung von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Attenkirchen erklären und die dazu erforderlichen Anträge und Urkunden erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell bei der Behörde in Attenkirchen auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter muss dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für das Recht der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, bekommen die Verlobten ein Bericht vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere relevant sein! Ihr Hochzeitsamt in Attenkirchen berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der benötigten Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.