Standesamt Nerenstetten Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Nerenstetten
Marktplatz 1
89129 Langenau


Mail:
standesamt@langenau.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Nerenstetten vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@langenau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Nerenstetten.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Nerenstetten

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, solche, die die Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Sie enthalten zentrale Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Nerenstetten geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Nerenstetten eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige einige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamtsbüro Nerenstetten die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet verschiedene Typen der Geburtsbescheinigungen, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht zu verschiedene bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Nerenstetten einen Ersatz ersuchen. Hierfür werden üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Nerenstetten

Definition

Eine Verehelichung benennt eine behördliche, meistenteils legitim zulässige, verankerte Begründung einer Vereinigung von zwei Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Verehelichung beim Standesamt in Nerenstetten einleiten und die hierfür wichtigen Dokumente holen. Für gewöhnlich sollten Sie offiziell beim zuständigen Amt in Nerenstetten vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Registration der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Anmeldung der Hochzeit bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Meldung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben der Behörde vorliegen, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen können andersartige Nachweise notwendig sein! Das Stadtbüro in Nerenstetten stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Nerenstetten zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Nerenstetten

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Tübingen

Kreis
Alb-Donau-Kreis

Höhe
458 m ü. NHN

Fläche
75,03 km2

Einwohner
15.501 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
207 Einwohner je km2

Postleitzahl
89129

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
UL

Gemeindeschlüssel
08 4 25 072

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Nerenstetten

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