Standesamt Ludwigsburg Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Ludwigsburg
Obere Marktstr. 1
71638 Ludwigsburg


Mail:
standesamt@ludwigsburg.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 16:00
Dienstag: 08:00 – 12:00
Mittwoch: 08:00 – 12:00
Donnerstag: 08:00 – 12:00 / 14:00 – 18:00
Freitag: 08:00 – 12:00

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Ludwigsburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 71 41) 9 10 23 27
E-Mail: standesamt@ludwigsburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Ludwigsburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Ludwigsburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden staatliche Dokumente, die die Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Ludwigsburg ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Ludwigsburg geboren sind.

Nachstehend sind einige wenige allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt gemeldet werden. In der Regel besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Ludwigsburg die Geburtsurkunde aus. Es gibt mannigfaltige Typen der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird benötigt zu diverse Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Schule.

Neubestellung

Sofern die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Amt Ludwigsburg eine Ersatzurkunde bitten. Dafür werden normalerweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Ludwigsburg

Definition

Eine Ehe beschreibt eine anerkannte, zumeist juristisch erlaubte, gefestigte Bestätigung einer Vereinigung gemeinsamer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Ludwigsburg anzeigen und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Unbedingt müssen Sie selbst beim Standesamt Ludwigsburg auftauchen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Ludwigsburg sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss hierfür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Hochzeit rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original abgegeben werden, nicht Originale gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Unterlagen gefordert sein! Das Amt in Ludwigsburg klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Ludwigsburg schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem sollte beachtet werden dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden Zeit kosten kann.

Kosten

Die Kosten für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Ludwigsburg

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Ludwigsburg

Höhe
295-365 m ü. NHN

Fläche
43,34 km2

Einwohner
93.117 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
2149 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen
LB, VAI

Gemeindeschlüssel
08 1 18 048

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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