Standesamt Güglingen Geburtsurkunde

Anschrift

Standesamt Güglingen
Marktstraße 19–21
74363 Güglingen


Mail:
standesamt@gueglingen.de

Standesamt Baden-Württemberg
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Güglingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gueglingen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Güglingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Güglingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, welche Dokumente den Beleg über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Güglingen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Güglingen beantragen.

Im Weiteren sind einige wenige allgemeine Informationen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, aber können auch die Eltern selbst ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht die Behörde in Güglingen die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich unterschiedliche Formen der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für mannigfaltige bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, ist es möglich jemand beim Standesamt Güglingen eine Ersatzurkunde beantragen. Dafür werden normalerweise personenbezogene Daten und eine Identifikation, ebenso die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Güglingen

Definition

Eine Verehelichung bezeichnet eine erklärte, meistenteils gesetzlich statthafte, festgemachte Form einer Bindung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Trauung beim Standesamt Güglingen erklären und die hierbei relevanten Unterlagen zu beziehen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Amt in Güglingen erscheinen. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist es ihm gestattet seinem zukünftigen Ehengatten in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Güglingen antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung berechtigt ist, hängt vom Wohnplatz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss hierfür eine Reihe von Fragen an das Paar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Eheschließung bindend. Die Heirat kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück der Behörde. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen mit Beglaubigung vorliegen, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Güglingen berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber oft ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Güglingen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Güglingen

Bundesland
Baden-Württemberg

Regierungsbezirk
Stuttgart

Kreis
Heilbronn

Höhe
206 m ü. NHN

Fläche
16,27 km2

Einwohner
6411 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
394 Einwohner je km2

Postleitzahl
74363

Vorwahl
07135

KFZ Kennzeichen
HN

Gemeindeschlüssel
08 1 25 038

Landesportal

Landesportal
Baden Württemberg

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

Güglingen

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